Die Sicherheit der Mitarbeiter in Produktions- und auch Dienstleistungsbetrieben ist den letzten Jahren ein strategischer Erfolgsfaktor für Unternehmen geworden. Unfälle – vor allem mit Todesfolge – werden nicht nur zu einem tragischen Schicksal für alle Beteiligten, sondern nicht selten auch zu einem nicht mehr gut zu machenden Imageschaden für die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst. Die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen zum Schutz vor Unfällen ist somit eine selbstverständliche Aufgabe für jedes Unternehmen. Grundsätzlich besagt die Vorschrift, dass ein Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Wird die Tätigkeit nicht selbst von der Elektrofachkraft durchgeführt, sondern unter Leitung bzw. nach Anweisung, so besteht eine besondere Führungs- und Fachverantwortung. Diese kann generell wir folgt umschrieben werden:
Einbindung im Instandhaltungsprozess
Neben der Sicherstellung der Anwendung elektrotechnischer Regeln bei der Inbetriebnahme, Änderung und Instandsetzung muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass in bestimmten Abständen die elektrotechnischer Betriebsmittel oder Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Generell sind dabei die Fristen so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Für den Prozessablauf ist zu berücksichtigen, dass Betriebsmittel und Anlagen in verschiedene Gruppen unterteilt werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 der DIN VDE 0100-200). Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 der DIN VDE 0100-200). Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, etwa Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.
Dabei kann eine Prüfung nach BGV A3 in den Instandhaltungsprozess nach DIN 31051 eingegliedert werden. Die dort definierte Inspektion entspricht dem Grundgedanken der fristgerechten Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes. Eine Aufnahme der Prüftätigkeiten in vorhandene Inspektionssystematiken ist nicht nur gedanklich, sondern auch aus praktischen Gesichtspunkten sinnvoll. Die Prüftätigkeiten lassen sich dabei wie gewöhnliche Wartungs- oder Inspektionsrunden in den Unternehmensablauf einbinden, jedoch werden dabei derzeit in den wenigsten Fällen vorhandene Systeme (Instandhaltungsplanungs- und -steuerungssysteme, IPS-Systeme) verwendet, da der Pflege- und Verwaltungsaufwand zu hoch erscheint. Dieser Sachverhalt mag insbesondere deshalb als verwunderlich anmuten, da oftmals nicht gesetzliche Tätigkeiten mit großer Detailverliebtheit aus ökonomischen Gesichtspunkten einer Anlagen- oder Betriebsmittelverfügbarkeit systemisch überprüft werden, gesetzliche Vorgaben hingegen manuell durchgeführt werden.
Mobile Anwendungen zur Unterstützung des Prüfprozesses
Um eine Vereinfachung der Abwicklung der Inspektion und somit der BGV-A3-Prüfungen erreichen zu können, wurden mobile Anwendungen entwickelt, die mit Hilfe von kleinen mobilen Endgeräten die Prüfergebnisse direkt vor Ort an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erfassen können. Entscheidend ist dabei, dass der Ort der Prüfung durch ein Autoidentifikationsmittel beschrieben wird. Das Anbringen insbesondere von sogenannten RFID-(Radio Frequency Autentification)-Tags ist neben der konventionellen Barcodetechnik eine Möglichkeit der Sicherung des Prüfprozesses. Durch das Auslesen der RFID-Tags mit Hilfe eines in das mobile Endgerät eingebauten RFID-Lesegerätes kann das elektrische Bauteil eindeutig identifiziert werden und die entsprechende Prüfanweisung zugeordnet werden. Durch die Eingabe eines Prüfergebnisses direkt am mobilen Eingabegerät, das aus verschiedenen standardisierten Prüfcodes bestehen kann, wird der Prüfvorgang abgeschlossen und systemisch erfasst. Das übergeordnete IPS-System ist dann in der Lage, automatisch ein angepasstes Prüfprotokoll zu erstellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Prüfergebnis direkt vor Ort auf den RFID-Tag zu schreiben und somit eine zusätzliche Dokumentationsmöglichkeit zu schaffen, die insbesondere bei einer Prüfung vor Ort eine schnelle Informationsbeschaffung sichert. Die lückenlose Erfassung technischer Informationen am Ort und zum Zeitpunkt des Entstehens ist eine wichtige Voraussetzung für einen geschlossenen Informationskreislauf einer Prüfung im Sinne der BGV A3. Dies entspricht auch der Forderung nach einer Führungs- und Fachverantwortung bei der Durchführung der Tätigkeiten durch elektrisch unterwiesene Personen, bei denen eine spezielle Kontrolle der Tätigkeiten notwendig ist. Ferner ist es wichtig, alle relevanten Informationen in Form der Prüfergebnisse vollständig zu erfassen, oder zumindest zu wissen, welche Informationen nicht erfasst werden, um ein klares Bild, also auswertbare und verlässliche Informationen als Grundlage für Entscheidungen und zur Planung und Steuerung der Prüfung selbst zu erhalten. So besagt die BGV A3, dass Abweichungen von den Grenzwerten protokolliert und analysiert werden müssen. Liegt diese Abweichung bei einzelnen Betriebsmitteln bei mehr als 2%, ist die Prüffrist neu fest zu legen. Mittels der systemischen Erfassung und Auswertung wird diese Bewertung unter ökonomischen Gesichtspunkten tragbar.
Die Implementierung – Change Management als Erfolgsfaktor
Die Voraussetzung für eine systemische Umsetzung ist die Akzeptanz beim Mitarbeiter. Wenn die eigentlichen Beteiligten den Prozess nicht akzeptieren, ist jede getroffene Vorgabe sinnlos. Damit diese Akzeptanz erreicht werden kann, ist ein integriertes Managementkonzept notwendig. Das speziell für die Implementierung technischer Systeme entwickelte Konzept CPC (Closed Project Collaboration) ist ein integriertes Konzept zur optimalen Ausrichtung einer systemisch gestützten Instandhaltung auf die Anforderungen des Kunden. Es berücksichtigt nicht nur einen einzigen oder wenige Erfolgsfaktoren, sondern schafft durch eine integrative Sichtweise von Strategie, Struktur, Mensch und System die Rahmenbedingungen, unter denen ein IPS-System effizient und effektiv eingeführt und eingesetzt werden kann. Durch den Einsatz von prozessorientierten Vorgehensmodellen werden funktionale Grenzen überwunden (Bereichsdenken), die konsequente Umsetzung von Managementkonzepten (TQM, TPM, RCM, etc.) forciert, eine funktionierende systemische Unterstützung durch IT-Systeme (IPSS) realisiert sowie der notwendige Change – die Veränderung von Organisation und Organisationskultur – in einem Gesamtprozess integriert. Die Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die systemische Unterstützung erfordert immer die Einbeziehung des Menschen. Daher stehen im Rahmen von CPC-Projekten die gemeinsame Strategieentwicklung im Dialog mit allen Beteiligten, die kontinuierliche Verbesserung der strategischen Implementierung durch regelmäßige Audits und Workshops und eine ständige Weiterqualifizierung der Mitarbeiter im Zentrum der Betrachtung.
Durch die Integration neuer Prozesse in den Organisation und den unterstützenden IT-Systemen auf Basis des CPC-Modells (Close Project Collaboration) und der Einsatz von neuen Tools und Vorgehensmodellen, in die fundiertes Wissen aus vielschichtigen und branchenübergreifenden Implementierungs- und Optimierungsprojekten mit einfließen, werden Instandhaltungsprozesse strategisch neu ausgerichtet und systemisch auf ein starkes Fundament gestellt. Die Betrachtung der Vorgehensweise einer solchen Integration auf der systemischen Ebene – von der Analyse über das Customizing bis hin zur Konsolidierung der Stammdaten – bilden den Weg der Einführung eines Mobile-Maintenance-Management und somit einer systemischen Abwicklung prüfpflichtiger Tätigkeiten nach BGV A3 als systemische Komponente des CPC ab.
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